Mi., 03.
Juli 13

Was wird aus der Schützenstube?

Von Jörg Hüddersen für Ortsrat Lerbach.

Auf der Jahreshauptversammlung der Schützengesellschaft war der Abriss des alten Schützenhauses mit den damit verbundenen Konsequenzen für die Schützengesellschaft das beherrschende Thema. Daher möchte ich den Sachstand hier noch einmal so darstellen, wie ich ihn auch auf der Jahreshauptversammlung dargelegt habe:

  1. Das alte Schützenhaus ist baufällig und wird über kurz oder lang in sich zusammenbrechen.
  2. Ohne das alte Schützenhaus verliert die Kleinkaliberschießanlage in ihrer jetzigen Form ihre Betriebserlaubnis, weil sie dann nach einer Seite hin offen steht.
  3. Wenn man die Kleinkaliberschießanlage nach einem Abriss oder Zusammenbruch des alten Schützenhaus wieder in Betrieb nehmen will, dann ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese wird nur erteilt, wenn der Neubau dem aktuellen Immissionsschutzrecht entspricht. Dieses schreibt vor, dass die Schießanlage "eingehaust", d.h. mit Wänden und Dach über die volle Länge versehen wird. Hierzu gibt es eine Kostenschätzung des Stadtbauamts in Höhe von 85.000 - 95.000 Euro. Eventuell lassen sich diese Kosten noch etwas drücken, wenn man ein Immissionsschutzgutachten einholt und der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass auf ein Dach verzichtet werden kann. Die Kosten dürften dann bei ca. 72.000 € zzgl. Gutachten liegen.
  4. Es ist vorgesehen - wenn auch aufgrund der Haushaltslage weiterhin schwierig - das alte Schützenhaus durch die Stadt Osterode am Harz möglichst in 2014 anzukaufen und abzureißen. Die freie Fläche soll dann zu einer Grünfläche hergerichtet werden. Hierzu gibt es Fördermittel aus der Dorferneuerung, die wegfallen würden, wenn man den Abriss jetzt nicht in Angriff nimmt.
  5. Es besteht die Möglichkeit, dass die Schützengesellschaft Verhandlungen über den Verkauf ihrer Liegenschaft mit der Stadt Osterode aufnimmt, die dann im Zuge des Abrisses das alten Schützenhauses die Schützenstube nebst Kleinkaliber- und Luftgewehrschießstand mit abreißt. Hierzu gibt es ebenfalls Schätzungen des Wertes der Liegenschaft der Schützengesellschaft und der zusätzlichen Abrisskosten. Der tatsächliche Kaufpreis wäre eine politische Entscheidung.

Was bedeutet diese Sachlage nun? Nach meiner Einschätzung ergeben sich für die Schützengesellschaft drei unterschiedlich realistische Optionen:

  1. Die Schützengesellschaft verkauft und kauft sich mit dem Erlös bei einem benachbarten Verein ein.
  2. Die Schützengesellschaft verzichtet auf die Kleinkaliberschießanlage und versucht, ihren Schießbetrieb ausschließlich mit dem Luftgewehrstand fortzuführen. Hierzu wären nach einem Abriss des alten Schützenhauses nur kleinere Baumaßnahmen vermutlich noch im vierstelligen Bereich nötig.
  3. Die Schützengesellschaft bringt die Kosten in Höhe von 72.000 € bis 95.000 € aus eigenen Mitteln auf, öffentliche Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Option 1 kann sofort umgesetzt werden und auch Option 2 ist aus meiner Sicht zumindest finanziell realistisch. Option 3 ist für einen Verein mit 90 Mitgliedern finanziell nicht zu schaffen - darauf deutet auch eine Mitgliederbefragung der Schützen selbst hin.

Somit bleiben also nur die Optionen 1 und 2. Ob eine Ausübung des Schießsports in Lerbach nur mit dem Luftgewehrstand und für Kleinkaliber als Gast eines anderen Vereins dauerhaft möglich ist, oder ob die Schützengesellschaft darüber zu einem reinen Geselligkeitsverein wird, müssen die Schützen selbst beurteilen.

Auf jeden Fall müssen die Schützen jetzt aktiv überlegen, in welche Richtung es weitergehen soll. Klar ist, dass die Schützengesellschaft bei den verbleibenden Optionen in ihrer heutigen Form nicht weiterbestehen wird. Allerdings sind das Auswirkungen von Entscheidungen, die bereits vor Jahrzehnten getroffen wurden und die sich nun gegen die Schützengesellschaft wenden. Ein reines Beharren auf dem Status Quo führt am Ende aber nur dazu, dass in ein paar Jahren oberhalb des dann hoffentlich abgerissenen alten Schützenhaus die nächste Ruine steht.

Jörg Hüddersen
Stellv. Ortsbürgermeister

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