Dorfentwicklung in Düna, Lerbach und Schwiegershausen
Von Juliane Fuchs für Ortsrat Lerbach / Ortsbürgermeister.
Der Antragsstichtag naht Stadt empfiehlt, Beratungsangebot zu nutzen
Am 15. Februar kommenden Jahres ist Antragsstichtag für Maßnahmen aus dem Dorfentwicklungsprogramm für Düna, Lerbach und Schwiegershausen. Bis zu diesem Termin müssen Förderanträge eingereicht werden, um Zuschüsse zu erhalten. Die Stadt rät allen Grundstückseigentümern in den genannten Ortschaften, ein kostenloses Informations- und Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Bei den Gesprächen kann es um Bauvorhaben vor allem am älteren Gebäudebestand gehen. Das können Gebäude- oder Freiraummaßnahmen sein oder Umbau- oder Nachnutzungsvorhaben und gezielte Abbrüche, wenn Folgemaßnahmen vorgesehen sind. Auch Sanierungsmaßnahmen landwirtschaftlicher Gebäude und Hofflächen, Umnutzungen und anderes mehr können Gegenstand der Förderung sein. Damit sind die Möglichkeiten aber noch nicht erschöpft. „Es empfiehlt sich daher dringend, von dem Beratungsangebot Gebrauch zu machen“, rät Thomas Christiansen, Erster Stadtrat und Leiter des Fachbereichs Bauen im Osteroder Rathaus und ergänzt: „Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Da wäre es doch ärgerlich, dieses Geld liegenzulassen.“
In den Beratungsgesprächen erhalten die Eigentümer Informationen über das Antragsverfahren, die Möglichkeiten einer Förderung und die Förderbedingungen des Dorfentwicklungsprogramms. Christiansen rät dringend, keine Zeit zu verlieren: „Nach dem Stichtag 15. Februar geht nichts mehr.“ Bis zu diesem Tag müssen Anträge beim Amt für regionale Landentwicklung in Göttingen vorliegen. Das prüft die Anträge und entscheidet, ob Zuschüsse fließen. Wichtig ist es aber, mit Maßnahmen nicht zu beginnen, bevor ein Förderbescheid vorliegt – auch ein Grund, schon sehr bald ein Gespräch zu vereinbaren. Ansprechpartner im Rathaus ist David Junker, Telefon 318-309.
Info Gefördert werden: Gebäude-/Freiraummaßnahmen und entsprechende Gestaltungen gemäß Dorferneuerungsplan Umbau-, Um- oder Nachnutzungsvorhaben oder gezielte Abbrüche für Folgemaßnahmen Schaffung von ländlichen Dienstleistungseinrichtungen Sanierungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Gebäude und Hofflächen Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Anpassung von Gebäuden, Hofräumen, und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens Antragsstichtag 15. Februar 2017
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Osterode am Harz