Mi., 16.
Nov. 05

E-Plus gibt Gas beim Bau des Mobilfunkturms

Wer sich über die Mobilfunksender rund um Lerbach informieren will, findet auf http://emf.bundesnetzagentur.de/ Infos zu den einzelnen Standorten

Von Jörg Hüddersen für hueddersen.de.

Zweifel an der Einhaltung der Auflagen des Landkreises

Die Anwohner der Friedrich-Ebert-Straße unterhalb der Baustelle des geplanten Mobilfunkmastes von E-Plus haben Zweifel, ob sich der Mobilfunkbetreiber an die Auflagen des Landkreises Osterode hält. Sie befürchten, dass E-Plus durch zügiges Bauen ohne vollständige Erfüllung der Auflagen Fakten schaffen will.

Der Landkreis hat E-Plus in der Baugenehmigung Auflagen erteilt, die vor Baubeginn zu erfüllen sind. Hierzu zählt u.a. eine Sicherheitsleistung, die E-Plus zu hinterlegen hat. Diese dient normalerweise zur Sicherung des späteren Abrisses des nicht mehr gebrauchten Turms. Weitere (für solche Bauvorhaben absolut üblichen) Auflagen betreffen die Verwendung von Bodenaushub sowie archäologische Aspekte.

Erstaunlicherweise hat nun der Landkreis in einem Schreiben vom 08.11., das Lerbach.de vorliegt, weitere Auflagen erteilt, die vor Baubeginn zu erfüllen sind. Hierzu zählen die Vorlage einer typgeprüften Statik für den Gittermast sowie einer Liste der am Bau beteiligten Firmen. Ferner fordert der Landkreis die Abnahme der Fundament-Bewehrung.

Die Auflagen des Landkreises sind faktisch aber nicht mehr zu erfüllen, da mit dem Bau bereits am 04.11. begonnen wurde (siehe entprechende Meldung auf Lerbach.de). Auch eine Abnahme der Fundament-Bewehrung erscheint bei einem fertig gegossenen Fundament schwierig.

Versucht hier nun der Landkreis, einem allzu forschen Vorgehen von E-Plus Grenzen zu setzen? Die Anwohner befürchten, dass E-Plus die in der ursprünglichen Baugenehmigung erteilten Auflagen nicht eingehalten hat und stattdessen bereits vor der Baufreigabe durch den Landkreis angefangen hat, zu bauen. Sie sehen die neuen Auflagen nun als Versuch des Landkreises, wieder Herr des Verfahrens zu werden. Ob und welche Konsequenzen E-Plus aus einer möglichen Nichterfüllung der Auflagen erwachsen, liegt lt. Baurecht weitgehend im Ermessen der Genehmigungsbehörde.

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