Sa., 03.
Dez. 05

Sanierung des unterirdischen Bachverlaufs des Lerbach

Wie hier am Eingang des Mühlentals sieht der Bachlauf des Lerbachs vielerorts aus: teilweise sind Steine aus der Einfassung in das Bachbett gefallen, andere Stellen sind dick mit Moos überwachsen.

Von Jörg Hüddersen für hueddersen.de.

Verwaltungsgericht Göttingen urteilt zugunsten der Grundstückseigentümer

Unter vielen Häusern in Lerbach fließt der Bach Lerbach unterirdisch hindurch. Das mittlerweile rund 150 Jahre alte Gewölbe ist an vielen Stellen renovierungsbedürftig und an sieben Stellen in Lerbach und Freiheit so stark einsturzgefährdet, dass es dringend saniert werden muss. Bis Ende letzter Woche war jedoch unklar, wer die Kosten dafür tragen muss.

Zuständig für den Lerbach ist der Unterhaltungsverband Rhume. Gegen diesen wurde vom Landkreis Osterode die Sanierung der einsturzgefährdeten Stellen verfügt. Der Unterhaltungsverband wehrte sich, die Sanierung auf seine Kosten zu tragen. Er klagte gegen den Landkreis und unterlag jetzt vor dem Verwaltungsgericht Göttingen (Az: 4 A 4181/02).

Dies ist für die betroffenen Grundstückseigentümer eine gute Nachricht, denn sonst hätten sie für die Sanierung der Tunnelgewölbe auf ihren Grundstücken aufkommen müssen. Für die gesamte Massnahme werden Kosten zwischen 150.000 € (lt. Landkreis) und 500.000 € (lt. Unterhaltungsverband) veranschlagt. Ganz ungeschoren werden die Grundstückeigentümer dennoch nicht davonkommen. Auf sie kommt die Übernahme eventueller Mehrkosten der Sanierung zu, die durch die Überbauung entstehen.

Wie hier am Eingang des Mühlentals sieht der Bachlauf des Lerbachs vielerorts aus: teilweise sind Steine aus der Einfassung in das Bachbett gefallen, andere Stellen sind dick mit Moos überwachsen.
Dieser Beitrag wurde bislang 731x angezeigt.